Retro Arena

Aussteller werden

Joystick Icon

Dabei sein 
ist alles!

Wenn ihr auf der nächsten Retro Arena eure alten Schätze präsentieren oder verkaufen wollt (egal ob gewerblich oder privat), nutzt das folgende Formular und meldet euch bei uns! 

Wir stellen stabile, einheitliche und extra große Tische zur Verfügung (Details siehe unten). Platzierungs-Wünsche können nicht berücksichtigt werden, die  Verteilung der Tische erfolgt nach Eingang der Bestellung. Es dürfen keine Schrauben oder ähnliches in den Tisch gebohrt werden. Beschädigte Tische müssen vollständig ersetzt werden.

tcchh haendlertisch
tcchh ausstellertisch premium 2
Händlertisch Kopfstand
Händlertisch
1 x Tisch 160 x 80 cm
1 x Stuhl
2 x Ausstellertickets
Preis inkl. Mehrwertsteuer: 90,00 Euro
Ausstellertisch Premium
1 x Tisch 160 x 80 cm
300 cm von der vorderen Tischkante nach hinten Platz zur freien Verfügung (Fläche 4,8 qm)
1 x Stuhl
1 x Stromanschluss
2 x Ausstellertickets
Preis inkl. Mehrwertsteuer: 140,00 Euro
Händlertisch – „First of the Row“ Kopfstand – Kunden-Bedienung über drei Seiten!
2 x Tische 160 x 80 cm
2 x Tische 120 x 80 cm
Jetzt mit noch mehr Patz! (Fläche inklusive Tische 8,0 qm)
3 x Stühle
4 x Ausstellertickets
Preis inkl. Mehrwertsteuer: 330,00 Euro

Unverbindliche Anfrage

teilnahmebedingungen

1. Anmeldung & Vertragsabschluss

Die Anmeldung erfolgt schriftlich mittels Anmeldeformular. Mit dem Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Veranstaltenden wird die Anmeldung verbindlich. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.

 

2. Standvergabe & Platzierung

Die Vergabe der Standflächen liegt ausschließlich im Ermessen der Veranstaltenden. Ein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung besteht nicht. Wünsche zur Standlage werden – soweit möglich – berücksichtigt.

 

3. Zahlungsbedingungen

Die Standgebühren sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zu entrichten. Bei Zahlungsverzug behalten sich die Veranstaltenden das Recht vor, die Teilnahme zu stornieren.

 

4. Stornierung durch Händler*innen

Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur in schriftlicher Form möglich. Es gelten folgende Stornobedingungen:

  • Bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 25 % der Standmiete

  • Bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Standmiete

  • Weniger als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 100 % der Standmiete

Maßgeblich ist das Eingangsdatum der schriftlichen Rücktrittserklärung. Gelingt eine Weitervergabe des Standplatzes, können die Veranstaltenden die Stornogebühr reduzieren. Bei Nichterscheinen wird die gesamte Standmiete fällig.

 

5. Absage durch die Veranstaltenden

Bei höherer Gewalt oder behördlichen Anordnungen kann die Veranstaltung verschoben oder abgesagt werden. In diesem Fall erfolgt eine Rückerstattung bereits gezahlter Standgebühren. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten, sind ausgeschlossen.

 

6. Auf- & Abbauzeiten

Aufbauzeiten:
• werden noch bekannt gegeben.
Abbauzeiten:
• werden noch bekannt gegeben.

 

7. Haftung & Versicherung

Händlerinnen und Ausstellerinnen haften für Schäden an ihrem Stand, an ihrer Ware sowie gegenüber Dritten. Die Veranstaltenden übernehmen keine Haftung für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl. Für ausreichenden Versicherungsschutz haben die Ausstellenden selbst zu sorgen. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haften die Ausstellenden für alle verursachten Schäden.

 

8. Sicherheit & Verhalten

Die geltenden Sicherheits- und Brandschutzbestimmungen sind einzuhalten. Notausgänge dürfen keinesfalls blockiert werden. Der Verkauf jugendgefährdender oder verbotener Waren ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen behalten sich die Veranstaltenden vor, den Ausschluss von der Veranstaltung auszusprechen.

 

9. Werbung & Musik

Werbung am eigenen Stand ist gestattet. Der Einsatz von Musik oder Lautsprecherdurchsagen ist hingegen nicht erlaubt.

 

10. Müllentsorgung

• Jeder Händlerin ist verpflichtet, den anfallenden Müll selbstständig wieder mitzunehmen.
• Eine Entsorgung vor Ort ist nicht möglich.
• Bei Zurücklassen von Abfällen behalten sich die Veranstaltenden vor, eine Reinigungspauschale oder Strafgebühr zu erheben.

 

11. Sonstiges

Die Veranstaltenden behalten sich das Recht vor, Programmänderungen sowie Anpassungen der Hallenplanung vorzunehmen. Bei höherer Gewalt (z. B. Pandemie, behördliche Maßnahmen) besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.

 

12. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Organisation und Durchführung der Veranstaltung gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit sie für die Veranstaltungsabwicklung erforderlich ist.

 

13. Gerichtsstand & Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz der Veranstaltenden. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.