Aussteller werden
Dabei sein ist alles!
Wenn ihr auf der nächsten Retro Arena eure alten Schätze präsentieren oder verkaufen wollt (egal ob gewerblich oder privat), nutzt das folgende Formular und meldet euch bei uns!
Wir stellen stabile, einheitliche und extra große Tische zur Verfügung (Details siehe unten). Platzierungs-Wünsche können nicht berücksichtigt werden, die Verteilung der Tische erfolgt nach Eingang der Bestellung. Es dürfen keine Schrauben oder ähnliches in den Tisch gebohrt werden. Beschädigte Tische müssen vollständig ersetzt werden.
Unverbindliche Anfrage
teilnahmebedingungen
1. Anmeldung & Vertragsabschluss
Die Anmeldung erfolgt schriftlich mittels Anmeldeformular. Mit dem Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Veranstaltenden wird die Anmeldung verbindlich. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
2. Standvergabe & Platzierung
Die Vergabe der Standflächen liegt ausschließlich im Ermessen der Veranstaltenden. Ein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung besteht nicht. Wünsche zur Standlage werden – soweit möglich – berücksichtigt.
3. Zahlungsbedingungen
Die Standgebühren sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zu entrichten. Bei Zahlungsverzug behalten sich die Veranstaltenden das Recht vor, die Teilnahme zu stornieren.
4. Stornierung durch Händler*innen
Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur in schriftlicher Form möglich. Es gelten folgende Stornobedingungen:
Bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 25 % der Standmiete
Bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Standmiete
Weniger als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 100 % der Standmiete
Maßgeblich ist das Eingangsdatum der schriftlichen Rücktrittserklärung. Gelingt eine Weitervergabe des Standplatzes, können die Veranstaltenden die Stornogebühr reduzieren. Bei Nichterscheinen wird die gesamte Standmiete fällig.
5. Absage durch die Veranstaltenden
Bei höherer Gewalt oder behördlichen Anordnungen kann die Veranstaltung verschoben oder abgesagt werden. In diesem Fall erfolgt eine Rückerstattung bereits gezahlter Standgebühren. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten, sind ausgeschlossen.
6. Auf- & Abbauzeiten
Aufbauzeiten:
• werden noch bekannt gegeben.
Abbauzeiten:
• werden noch bekannt gegeben.
7. Haftung & Versicherung
Händlerinnen und Ausstellerinnen haften für Schäden an ihrem Stand, an ihrer Ware sowie gegenüber Dritten. Die Veranstaltenden übernehmen keine Haftung für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl. Für ausreichenden Versicherungsschutz haben die Ausstellenden selbst zu sorgen. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haften die Ausstellenden für alle verursachten Schäden.
8. Sicherheit & Verhalten
Die geltenden Sicherheits- und Brandschutzbestimmungen sind einzuhalten. Notausgänge dürfen keinesfalls blockiert werden. Der Verkauf jugendgefährdender oder verbotener Waren ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen behalten sich die Veranstaltenden vor, den Ausschluss von der Veranstaltung auszusprechen.
9. Werbung & Musik
Werbung am eigenen Stand ist gestattet. Der Einsatz von Musik oder Lautsprecherdurchsagen ist hingegen nicht erlaubt.
10. Müllentsorgung
• Jeder Händlerin ist verpflichtet, den anfallenden Müll selbstständig wieder mitzunehmen.
• Eine Entsorgung vor Ort ist nicht möglich.
• Bei Zurücklassen von Abfällen behalten sich die Veranstaltenden vor, eine Reinigungspauschale oder Strafgebühr zu erheben.
11. Sonstiges
Die Veranstaltenden behalten sich das Recht vor, Programmänderungen sowie Anpassungen der Hallenplanung vorzunehmen. Bei höherer Gewalt (z. B. Pandemie, behördliche Maßnahmen) besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
12. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Organisation und Durchführung der Veranstaltung gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit sie für die Veranstaltungsabwicklung erforderlich ist.
13. Gerichtsstand & Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz der Veranstaltenden. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.